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Gesetzliche Prüfungen

Alle Druckbehälter, also auch Gastanks, müssen in bestimmten Zeitabständen geprüft werden. Hierzu gibt es für den Bereich Flüssiggas gesetzliche Verordnungen und technische Regeln, die vom Betreiber einzuhalten sind.

Damit Sie sich um nichts mehr kümmern müssen, übernehmen wir die Überwachung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.

  • Aufstellprüfung einmalig
  • Äußere Sichtprüfung alle zwei Jahre
    • Die Prüfung wird alle zwei Jahre von einer Befähigten Person durchgeführt. Um die Kosten möglichst gering zu halten, werden die Prüfungen in der Regel bei der Gaslieferung von den Tankwagenfahrern mit durchgeführt. Alle Tankwagenfahrer der Raiffeisen Gas GmbH sind gleichzeitig „Befähigte Personen“.
  • TÜV- sowie Rohrleitungsprüfung alle zehn Jahre
    • Die 10-jährige, sogenannte „innere Prüfung“, muss durch den TÜV vorgenommen werden. Eine vollständige Entleerung des Gastanks ist nicht notwendig.
    • Bei einem eventuell defekten Sicherheitsventil kümmert sich die Raiffeisen Gas GmbH automatisch um den Austausch des Ventils und veranlasst eine erforderliche Nachprüfung der Anlage durch den TÜV.
    • Im gewerblichen Sektor ist diese Prüfung alle zehn Jahre durchzuführen.